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Hier finden Sie alle Hintergrundinformationen zur Konsultation der Glaubwürdigkeitskriterien für die Bewertung von Nachhaltigkeitsstandards.

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SSCT-Gesamtkriterienraster Glaubwürdigkeit

Beschreibung des SSCT

Beschreibung der Methodik

Beschreibung Siegelklarheit

Informationen zum Kompass Nachhaltigkeit

Glossar

Konsultationsbericht 1. Phase


FAQ

Rund um die SSCT-Methodik

SSCT steht für Sustainability Standards Comparison Tool und ist der Name der Methodik zur Analyse und zum Vergleich verschiedener von Nachhaltigkeitsstandards. SSCT, welche wurde 2013 und 2014 von der GIZ in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Expert*innen entwickelt wurde.  
Diese Methodik wurde 2020 überarbeitet, um sie für Nutzer*innen schlanker und transparenter nachvollziehbarer darzustellen, ohne die Bewertungstiefe zu verlieren. 

Die Methodik findet auf zwei Plattformen Anwendung, zum auf der an Konsument*innen gerichteten Plattform Siegelklarheit und zum anderen auf dem das an die öffentliche Beschaffung gerichteten Portal Kompass Nachhaltigkeit mit seinem Gütezeichenfinder. Wie die Methodik auf Siegelklarheit und dem Gütezeichenfinder angewandt wird können Sie den Factsheets einsehen:

- Factsheet Siegelklarheit

- Gütezeichenfinder Kompass Nachhaltigkeit

Die Bewertung eines Nachhaltigkeitsstandards für Siegelklarheit erfolgt in drei Dimensionen: Glaubwürdigkeit, Umwelt und Soziales. Jeder Dimension liegt ein umfassendes Kriterienraster zugrunde. 
Innerhalb dieser Kriterienraster wird zwischen Mindestkriterien und den weiterführenden Kriterien unterschieden. Für die Verbraucherplattform Siegelklarheit sind diese Mindestkriterien ganz besonders wichtig, da sie Voraussetzung für eine umfassende Bewertung in allen drei Dimensionen sind. 
Jedes Siegel wird entlang der Kriterienraster der drei Dimensionen bewertet, sodass für jede Dimension ein eigenes Ergebnis vorliegt. Aus der gemeinsamen Betrachtung der einzelnen Dimensionsbewertungen erfolgt die Gesamtbewertung („Gute Wahl!“, „Sehr gute Wahl!“). Wie dies im Einzelnen funktioniert, können Sie hier in der Beschreibung der Methodik einsehen.

Das SSCT besteht aus den sogenannten „Mindestkriterien der Bundesregierung“ und weiterführenden Kriterien, die zusammen einen Gesamtanforderungskatalog bilden. Die Mindestkriterien garantieren, dass die bewerteten Siegel die wichtigsten sozialen und ökologischen Herausforderungen in ihrer Produktgruppe adressieren und durch ein glaubwürdiges Umsetzungssystem abgesichert sind. Die Kriterien in den Dimensionen Umwelt und Soziales werden aus dem Gesamtanforderungskatalog ausgewählt und für jede Produktgruppe einzeln bestimmt. 
Die Mindestkriterien werden vom Ressortkreis von Siegelklarheit abgenommen. Die weiterführenden Kriterien durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 

Zwischen 2013 und 2014 haben sich knapp 150 Expert*innen über die Struktur und Inhalte der Mindestkriterien beraten. Eine Projektgruppe, bestehend aus Expert*innen der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft, hat daraufhin im Auftrag der Bundesregierung den Gesamtanforderungskatalog ausgearbeitet. Dieser umfasst rund 200 Kriterien. Basis dafür sind Normen internationaler Organisationen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Schwerpunkte von verschiedenen Siegelverbänden sowie standardsetzenden Organisationen. 

Um neue politische und fachliche Entwicklungen abzubilden, werden im Rahmen der aktuellen Konsultation sowohl die Mindestkriterien als auch die weiterführenden Kriterien für den Bereich Glaubwürdigkeit einer Revision unterzogen.

Bei manchen Kriterien auf Siegelklarheit ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass die Antwortoptionen nicht nur ja/nein, sondern weitere Abstufungen vorsehen. Bei der SSCT-Methodik wird bei den Umwelt- und Sozialkriterien zwischen dem Verbindlichkeitsgrad (Degree of Obligation) und dem Anspruchsgrad (Degree of Intensity) unterschieden. Damit soll eine gewisse Bewertungstiefe sichergestellt werden.  
Mit dem Grad der Verbindlichkeit (Degree of Obligation) wird überprüft, in welchem Zeitrahmen ein Kriterium erfüllt werden muss. Dabei gibt es für alle Kriterien drei Abstufungen: „Empfehlung“, „Übergangsfrist“ oder „Sofort verbindlich”. Die Anspruchsgrade (Degree of Intensity) werden für jedes betreffende Kriterium individuell definiert. Dies soll am Beispiel eines Kriteriums zum Chemikalieneinsatz verdeutlicht werden:
Kriterium: „Beinhaltet der Standard Kriterien zu synthetischen Pestiziden?“

Grad der Verbindlichkeit 

  • Nicht erfüllt
  • Empfehlung
  • Übergangsfrist
  • Sofort verbindlich 

Grad des Anspruchs 

  • Einschränkung der Verwendung von synthetischen Pestiziden
  • Verbot der Verwendung von synthetischen Pestiziden 

Je verbindlicher und anspruchsvoller ein Standarddokument seine Anforderungen definiert, desto besser schneidet das Siegel in der Bewertung auf Siegelklarheit ab.  
Die Glaubwürdigkeitskriterien folgen einer anderen Logik, sodass hier zwar bei manchen Kriterien mehrere Antwortoptionen zur Auswahl stehen, jedoch keine unterschiedlichen Verbindlichkeitsgrade festgelegt werden. 

Rund um den Konsultationsprozess

Aktuell werden die SSCT-Glaubwürdigkeitskriterien einem Revisionsprozess unterzogen, etwa fünf Jahre nach ihrer Einführung. Diese Revision soll die Glaubwürdigkeitskriterien auf ihre Aktualität und Anwendbarkeit prüfen und sicherstellen, dass neue fachliche, gesellschaftliche und politische Entwicklungen abgebildet werden. 

Bei der Konsultation der Glaubwürdigkeitskriterien geht es um folgende Themenbereiche:

  • Systemmanagement (Scheme Management)
  • Standardsetzung (Standard Setting)  
  • Kontrollsystem (Assurance)
  • Produktkennzeichnung & Rückverfolgung (Claims and Traceability)

Von Januar bis März/April 2021 hatten interessierte Stakeholder die Möglichkeit, an der Revision der SSCT-Glaubwürdigkeitskriterien mitzuwirken. Dies geschah über zwei nacheinander gelagerte Online-Konsultationen (18.01. bis 28.02.2021 und zwischen dem 29.03. und dem 25.04.2021) auf dieser Plattform.

Für die aktive Teilnahme an der Online-Konsultation war eine Registrierung erforderlich. Hier können Sie sich einen Account anlegen.

Alle! Es handelt sich um eine öffentliche Konsultation, die jeder interessierten Person, Organisation oder Unternehmen zugänglich ist. Die Einbindung interessierter Stakeholdergruppen und deren Perspektiven ist für diese Revision besonders wichtig. Zu diesen Stakeholdergruppen zählen zum Beispiel:  

  • Konsument*innen: Die Plattform Siegelklarheit richtet sich an Konsument*innen, die sich für nachhaltigen Konsum und Nachhaltigkeitssiegel interessieren.
  • Siegelgebende Organisationen: Siegelgebende Organisationen arbeiten tagtäglich mit Produzent*innen aus der gesamten Welt sowie Händler*innen und Konsument*innen zusammen und kennen daher die Herausforderungen im Nachhaltigkeitsbereich gut.
  • Zertifizierungsstellen und Akkreditierer: Als unabhängige Drittanbieter überprüfen Zertifizierungsstellen die Einhaltung von Nachhaltigkeitssiegeln. Bevor sie diese Aufgabe übernehmen können, müssen sie - je nach Standardsystem vorabgegenüber Akkreditierern notwendige Kompetenzen für die Aufgabe nachweisen.  
  • Verbände: Verbände bündeln die Interessen ihrer Mitglieder, z.B. in spezifischen Branchen, und verfügen somit über einen guten Überblick über sektorale Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit.  
  • Unternehmen: Viele Unternehmen agieren an den Schnittstellen zwischen Produktion, Weiterverarbeitung und Konsument*innen und sind mit den Anforderungen von verschiedenen Nachhaltigkeitsstandards vertraut.
  • Weitere Siegelgeber oder Nachhaltigkeitsinitiativen: Hierunter fallen z.B. Mitgliedsinitiativen, Fabrikzertifikate, und unternehmenseigene Siegel, die aus ihrem jeweiligen Fokus heraus ebenso einen Beitrag zu nachhaltiger Produktion leisten.
  • Zivilgesellschaft: Viele Organisationen in diesem Sektor arbeiten zu Nachhaltigkeitsstandards mit verschiedener Schwerpunktsetzung und haben bei der Standardentwicklung zahlreicher Nachhaltigkeitssiegel mitgewirkt.  
  • Staatliche Akteure: Diese setzten sich aus verschiedenen Blickwinkeln mit Nachhaltigkeitsstandards auseinander, bspw. weil sie selber Siegel vergeben oder als Akkreditierungsstelle agieren.  
  • Organisationen aus Entwicklungsländern: Viele Produkte oder Produktbestandteile stammen nicht aus Deutschland, werden aber nach den in den Nachhaltigkeitsstandards festgelegten Kriterien im Ausland produziert. Insofern bringen Organisationen aus anderen Ländern (v.a. Entwicklungsländer), z.B. Unternehmen, Verbände oder aus der Zivilgesellschaft wichtige Perspektiven zur Anwendbarkeit und Aktualität der Glaubwürdigkeitskriterien ein.  
  • Wissenschaft: Wissenschaftler*innen können aus ihrer einschlägigen Forschungspraxis heraus die Glaubwürdigkeitskriterien konsultieren und somit ebenso einen wichtigen Beitrag bei der Revision leisten.

Die SSCT-Kriterien werden auch auf dem Gütezeichenfinder des Portals Kompass Nachhaltigkeit verwendet, welches sich an öffentliche Beschaffer*innen in Deutschland wendet. Deshalb werden die Kriterien, die für die öffentliche Beschaffung besonders relevant sind, hervorgehoben dargestellt. Aufgrund ihrer rechtlichen Relevanz können diese Kriterien daher nicht verändert und somit im Rahmen der öffentlichen Konsultation nicht kommentiert werden. 

Rund um Nachhaltigkeitssiegel

Sie kennzeichnen Produkte, die: 

  • umweltverträglich und/oder sozialverträglich hergestellt wurden
  • Verbraucher*innen beim bewussten Einkauf unterstützen
  • verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln fördern 

Weitere Bezeichnungen für Siegel sind Label, Standard, Gütesiegel oder Zertifikate.

Der „Standard“ ist ein Dokument. Es legt die inhaltlichen Anforderungen an das Produkt oder den Produktionsprozess fest. 
Das „Standardsystem“ geht über den Standard hinaus. Es bezieht den Umsetzungsprozess und den Kontrollmechanismus mit ein, der mit der Vergabe eines Siegels einhergeht.

Sie entscheidet, ob ein Produkt ein Siegel tragen darf. Sie definiert, welche Ziele damit erreicht werden sollen. Sie legt den Standard und das Standardsystem fest. Verschiedene Stellen können - alleine oder gemeinsam - eine sigelgebende Organisation etablieren:  

  • staatliche Stellen
  • zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Unternehmen

Die Anforderungen können sich auf verschiedene Punkte beziehen: 

  • Herstellungsprozess, z. B. das Verbot von Kinderarbeit
  • Eigenschaften, z. B. Energieverbrauch eines Elektrogerätes
  • Managementprozesse, z.B. betriebliches Umweltmanagement 

Anerkannte Kontrollstellen überprüfen die Anforderungen. Sie müssen von den Unternehmen unabhängig sein, die ein Siegel für ihren Produktionsprozess beantragen (s. auch „Was ist eine Zertifizierung?“). Einige Organisationen vergeben Siegel, für die sie die Anforderungen formuliert haben und deren Einhaltung selbst kontrollieren. Manche Siegel sehen gar keine Kontrollen vor. 

Mit der Zertifizierung wird kontrolliert, ob Produkte, Prozesse oder Systeme die umfassenden Anforderungen eines Standards erfüllen, z.B. in Form eines Audits. Bei vielen Zertifizierungen ist die Kontrolle durch einen sogenannten „unabhängigen Drittanbieter“ erforderlich. Das sind oft anerkannte Kontrollstellen, die unabhängig von der siegelgebenden Organisation und dem Unternehmen, das das Siegel beantragt, sind. Besteht nun das zu zertifizierende Unternehmen die Überprüfung durch die Kontrollstelle erfolgreich, wird dies mit einem Zertifikat bestätigt. Damit darf das Unternehmen sein Produkt mit dem Logo der siegelgebenden Organisation kennzeichnen.

Ja! Der Fokus von Siegelklarheit liegt aktuell auf freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards (voluntary sustainability standards, VSS), die historisch betrachtet eine Vorreiterrolle zur Förderung nachhaltiger Produktion und fairer Lieferketten eingenommen haben. Sie sind mittlerweile am Markt fest etabliert und sind für viele an Nachhaltigkeit interessierte Konsument*innen eine wichtige Orientierungshilfe beim Einkauf. In den vergangenen Jahren hat das Thema Nachhaltigkeit an Relevanz gewonnen und es haben sich auch andere Ansätze etabliert, die von den klassischen VSS-Ansätzen abweichen. Zu ihnen zählen beispielsweise 

  • Eigenmarken von Unternehmen, die eigene Standards definiert haben und ihre Produkte mit einem eigenen Siegel kennzeichnen.
  • Business to Business (B2B)-Siegel, die sich ausschließlich auf den Handel zwischen Unternehmen konzentrieren und für Konsument*innen in der Regel am Produkt nicht ersichtlich sind. Diese Siegel können ihnen jedoch durch Berichterstattungen oder Werbemaßnahmen von Unternehmen dennoch ebenso begegnen.
  • Fabrikzertifikate, die untersuchen, ob eine Fabrik sich an die im Standard definierten ökologischen und/oder sozialen Vorgaben hält. Konsument*innen können in der Regel nicht auf dem Produkt nachvollziehen, ob ihr Produkt aus einer Fabrik mit einem entsprechenden Zertifikat stammt.
  • Mitgliedsinitiativen, die z.B. branchenspezifische Nachhaltigkeitsthemen bearbeiten und sich so für mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette einsetzen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns wenden.