Das SSCT besteht aus den sogenannten „Mindestkriterien der Bundesregierung“ und weiterführenden Kriterien, die zusammen einen Gesamtanforderungskatalog bilden. Die Mindestkriterien garantieren, dass die bewerteten Siegel die wichtigsten sozialen und ökologischen Herausforderungen in ihrer Produktgruppe adressieren und durch ein glaubwürdiges Umsetzungssystem abgesichert sind. Die Kriterien in den Dimensionen Umwelt und Soziales werden aus dem Gesamtanforderungskatalog ausgewählt und für jede Produktgruppe einzeln bestimmt.
Die Mindestkriterien werden vom Ressortkreis von Siegelklarheit abgenommen. Die weiterführenden Kriterien durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Zwischen 2013 und 2014 haben sich knapp 150 Expert*innen über die Struktur und Inhalte der Mindestkriterien beraten. Eine Projektgruppe, bestehend aus Expert*innen der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft, hat daraufhin im Auftrag der Bundesregierung den Gesamtanforderungskatalog ausgearbeitet. Dieser umfasst rund 200 Kriterien. Basis dafür sind Normen internationaler Organisationen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Schwerpunkte von verschiedenen Siegelverbänden sowie standardsetzenden Organisationen.
Um neue politische und fachliche Entwicklungen abzubilden, werden im Rahmen der aktuellen Konsultation sowohl die Mindestkriterien als auch die weiterführenden Kriterien für den Bereich Glaubwürdigkeit einer Revision unterzogen.