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KONTROLLSYSTEM

Wie muss das Kontrollsystem ausgestaltet sein, damit die Standardanforderungen glaubwürdig gewährleistet werden können?
Das Kontrollsystem soll sicherstellen, dass die Standardanforderungen auch umgesetzt werden. An dem Aufbau des Kontrollsystems misst sich demnach auch die Glaubwürdigkeit des Nachhaltigkeitssiegels.
Decken die Kriterien dies adäquat ab?

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Weiterführende Kriterien

Assurance System

Weiterführende Kriterien

Sustainability Audits

Weiterführende Kriterien

GROUP CERTIFICATION

Weiterführende Kriterien

Chain of Custody

Weiterführende Kriterien

LABORATORY TESTING

Weiterführende Kriterien

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OVERSIGHT

Kapitelübersicht

Erklärung

Nachfolgend finden Sie sowohl den zweiten Entwurf der Revision als auch den ersten Entwurf und die ursprüngliche Fassung der Glaubwürdigkeitskriterien des Sustainability Standards Comparison Tools (SSCT) zur Bewertung von Umwelt- und Sozialsiegel. Einige der Kriterien sind mit den folgenden Schlagworten gekennzeichnet.  

MiK“: Diese Abkürzung kennzeichnet die Mindestkriterien für die Dimension Glaubwürdigkeit. Diese Kriterien waren auch in der ursprünglichen Fassung bereits Mindestkriterien. Diese verankern Themen von besonderer Relevanz. 

New MiK“: Diese Kriterien wurden im Rahmen der Revision zu Mindestkriterien aufgewertet. 

Art. 43“: Diese Kriterien sind besonders für die (nachhaltige) öffentliche Beschaffung relevant und orientieren sich an der EU Vergaberichtlinie 2014/24/EU (Art. 43, Absatz 1). Aus diesem Grund können inhaltliche Rückmeldungen zu Kriterien mit einer solchen Kennzeichnung nur sehr begrenzt berücksichtigt werden.

New Criterion“: Diese Kriterien wurden neu in das Gesamtraster für die Dimension Glaubwürdigkeit aufgenommen.