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STANDARDSETZUNG

Wer und was sollte bei der (Weiter-)Entwicklung eines glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigt werden?
Bei der Standardsetzung geht es um die Entwicklung oder Weiterentwicklung eines Standards. Für die Glaubwürdigkeit sind hierbei neben Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen auch die Beteiligungsmöglichkeiten und Einbindung von Interessensgruppen und Betroffenen von Relevanz.

Decken die Kriterien dies adäquat ab?

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Erklärung

Nachfolgend finden Sie sowohl den zweiten Entwurf der Revision als auch den ersten Entwurf und die ursprüngliche Fassung der Glaubwürdigkeitskriterien des Sustainability Standards Comparison Tools (SSCT) zur Bewertung von Umwelt- und Sozialsiegel. Einige der Kriterien sind mit den folgenden Schlagworten gekennzeichnet.  

MiK“: Diese Abkürzung kennzeichnet die Mindestkriterien für die Dimension Glaubwürdigkeit. Diese Kriterien waren auch in der ursprünglichen Fassung bereits Mindestkriterien. Diese verankern Themen von besonderer Relevanz. 

New MiK“: Diese Kriterien wurden im Rahmen der Revision zu Mindestkriterien aufgewertet. 

Art. 43“: Diese Kriterien sind besonders für die (nachhaltige) öffentliche Beschaffung relevant und orientieren sich an der EU Vergaberichtlinie 2014/24/EU (Art. 43, Absatz 1). Aus diesem Grund können inhaltliche Rückmeldungen zu Kriterien mit einer solchen Kennzeichnung nur sehr begrenzt berücksichtigt werden.

New Criterion“: Diese Kriterien wurden neu in das Gesamtraster für die Dimension Glaubwürdigkeit aufgenommen.