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KONTROLLSYSTEM

Wie muss das Kontrollsystem ausgestaltet sein, damit die Standardanforderungen glaubwürdig gewährleistet werden können?
Das Kontrollsystem soll sicherstellen, dass die Standardanforderungen auch umgesetzt werden. An dem Aufbau des Kontrollsystems misst sich demnach auch die Glaubwürdigkeit des Nachhaltigkeitssiegels.
Decken die Kriterien dies adäquat ab?
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Weiterführende Kriterien

ASSURANCE SYSTEM

Weiterführende Kriterien

Sustainability Audits

Weiterführende Kriterien

GROUP CERTIFICATION

Weiterführende Kriterien

Chain of Custody

Weiterführende Kriterien

LABORATORY TESTING

Weiterführende Kriterien

AUDITOR / ASSESSOR COMPETENCIES

Weiterführende Kriterien

OVERSIGHT

Gelöschte Kriterien

Topic: Group Certification

Kapitelübersicht

Erklärung

In den links stehenden Kapiteln können Sie sowohl die Mindestkriterien (MiK) als auch die weiterführenden Kriterien für den Bereich Kontrollsystem kommentieren oder bewerten. Um das Navigieren zu erleichtern, sind die weiterführenden Kriterien in Subthemen unterteilt.

Durch ein „Daumen hoch“ können Sie uns Ihre generelle Zustimmung zu einem Kriterium oder zu Kommentaren anderer Teilnehmenden mitteilen.

Wenn Sie ein Kriterium kommentieren, haben Sie die Möglichkeit sich die ursprüngliche Fassung der Kriterien im direkten Vergleich anzusehen. Wählen Sie dafür zwischen den Reitern „1. Entwurf“ oder „ursprüngliche Fassung“ aus.

 

Einige Kriterien sind mit den folgenden Schlagworten gekennzeichnet.

MiK“: Diese Abkürzung kennzeichnet die Mindestkriterien für die Dimension Glaubwürdigkeit. Diese Kriterien waren auch in der ursprünglichen Fassung bereits Mindestkriterien. Diese verankern Themen von besonderer Relevanz.

New MiK“: Diese Kriterien wurden im ersten Entwurf zu Mindestkriterien aufgewertet.

Sollten Mindestkriterien dabei sein, die Sie eher als weiterführende Kriterien sehen würden, können Sie das selbstverständlich auch kommentieren.

Art. 43“: Diese Kriterien sind besonders für die (nachhaltige) öffentliche Beschaffung relevant und orientieren sich an der EU Vergaberichtlinie 2014/24/EU (Art. 43, Absatz 1). Aus diesem Grund können Kriterien mit einer solchen Kennzeichnung nicht kommentiert werden.

New Criterion“: Diese Kriterien wurden neu in das Gesamtraster für die Dimension Glaubwürdigkeit aufgenommen.

 

Kriterien, die im 1. Entwurf aus dem Bereich Kontrollsystem entfernt wurden, finden Sie im letzten Kapitel dieser Seite.