Icon zur Standardsetzung

STANDARDSETZUNG

Wer und was sollte bei der (Weiter-)Entwicklung eines glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigt werden?
Bei der Standardsetzung geht es um die Entwicklung oder Weiterentwicklung eines Standards. Für die Glaubwürdigkeit sind hierbei neben Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen auch die Beteiligungsmöglichkeiten und Einbindung von Interessensgruppen und Betroffenen von Relevanz.

Decken die Kriterien dies adäquat ab?
Vielen Dank für Ihre Kommentare und Bewertungen!

Noch 0 Min.
53 Bewertungen 12 Kommentare

Erklärung

In den links stehenden Kapiteln können Sie sowohl die Mindestkriterien (MiK) als auch die weiterführenden Kriterien für den Bereich Standardsetzung kommentieren oder bewerten. 

Durch ein „Daumen hoch“ können Sie uns Ihre generelle Zustimmung zu einem Kriterium oder zu Kommentaren anderer Teilnehmenden mitteilen.  

Wenn Sie ein Kriterium kommentieren, haben Sie die Möglichkeit sich die ursprüngliche Fassung der Kriterien im direkten Vergleich anzusehen. Wählen Sie dafür zwischen den Reitern „1. Entwurf“ oder „ursprüngliche Fassung“ aus. 

 

Einige Kriterien sind mit den folgenden Schlagworten gekennzeichnet. 

MiK“:   Diese Abkürzung kennzeichnet die Mindestkriterien für die Dimension Glaubwürdigkeit. Diese Kriterien waren auch in der ursprünglichen Fassung bereits Mindestkriterien. Diese verankern Themen von besonderer Relevanz.

New MiK“:  Diese Kriterien wurden im ersten Entwurf zu Mindestkriterien aufgewertet. 

Sollten Mindestkriterien dabei sein, die Sie eher als weiterführende Kriterien sehen würden, können Sie das selbstverständlich auch kommentieren.

Art. 43 Diese Kriterien sind besonders für die (nachhaltige) öffentliche Beschaffung relevant und orientieren sich an der EU Vergaberichtlinie 2014/24/EU (Art. 43, Absatz 1). Aus diesem Grund können Kriterien mit einer solchen Kennzeichnung nicht kommentiert werden.  

New Criterion:  Diese Kriterien wurden neu in das Gesamtraster für die Dimension Glaubwürdigkeit aufgenommen.